UVV Überfallprävention
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte in Verkaufsstellen
„Hände hoch, Überfall!“ Unternehmen mit Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels, die mit Bargeld umgehen, müssen sich gegen Überfalle wappnen und ihre Beschäftigten bestmöglich und proaktiv schützen. Ein Albtraum für alle Beteiligten: neben dem Verlust des Bargelds, der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit sowie aufwändige Schadens-abwicklung mit Versicherungen können Überfalle bei Beschäftigten zu gravierende Folgen wie körperliche und psychische Beeinträchtigungen führen. Umso wichtiger, ist eine zielgerichtete Überfallprävention.
Die DGUV Vorschrift 25
UVV Überfallprävention gilt für
- Kreditinstitute
- Verkaufsstellen (Groß- und Einzelhandel)
- Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand
- Spielbanken, Spielhallen und Wettbüros
„Der Unternehmen hat sicherzustellen,
dass alle Banknotenbestände verwahrt werden.“
Dies kann erreicht werden durch Nutzung von
- automatisierten Bezahlsystemen,
- Bezahlautomaten, geschlossenen
- Kassensystemen,
- Zeitverschlussbehältnissen
- Tresor im Tresor Systemen im Kassenbüro oder
- Abwurfbehältnissen direkt an der Kasse.
„Wertbehältnisse zur Verwahrung von Banknoten müssen einen ausreichenden Widerstand gegen Aufbruch bieten und gegen einfache Wegnahme gesichert sein.“
Ausreichender Widerstand gegen Aufbruch ist gegeben, wenn die Dauer bis zum Zugriff auf den Inhalt vergleichbar mit der eingestellten Sperrzeit bzw. Zeitverzögerung ist. Die Sperrzeit ist bei Zeitverschlussbehältnissen die Zeit, die nach der Codeeingabe gewartet werden muss, bis das Schloss den Zugriff auf den Inhalt des Behältnisses freigibt. Die Sicherung gegen einfache Wegnahme wird z. B. durch Verankerung an unbeweglichen Teilen der Umgebung erreicht.
- Ein zeitverzögerter Zugriff auf verwahrte Banknoten kann alternativ auch erreicht werden durch
- z. B. Verwahrung des Schlüssels in einem Zeitverschlussbehältnis, ein Elektronikschloss mit Zeitverzögerungsmechanismus bzw. einstellbarer Sperrzeit oder zwei notwendige, örtlich getrennt aufbewahrte Schlüssel zur Öffnung des Wertbehältnisses.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Aspekte nur die Grundlage der Überfallprävention gemäß DGUV bilden. Konkrete Maßnahmen zur DGUV-konformen Bargeldverwahrung werden auf Basis der Sicherheitsanalysen Ihres Sachversicherers und durch die Ihnen zugehörige Berufs-genossenschaft vorgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenosssenschaft.
Verschiedene Möglichkeiten zum Abschöpfen von Kassenbeständen
- Abholung des Bargeldes an der Kasse durch Sicherheitspersonal
- Ablösung der Beschäftigten an der Kasse,
wenn die Grenze erreicht ist, ab der abgeschöpft werden muss - Abwurfbehältnis an der Kasse, in das Banknoten abgeworfen werden können und das Beschäftigte nicht öffnen können
„Ergibt sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, dass vom Wert des Bestandes an Münzen ein Anreiz zum Überfall ausgeht, gelten beim Umgang mit diesen die Regelungen für den Umgang mit Banknoten entsprechend.“
„Der Unternehmer hat an Kundeneingängen sowie an Arbeitsplätzen in öffentlich zugänglichen Bereichen, an denen Banknoten ausgegeben, angenommen oder verwahrt werden, dauerhaft, deutlich erkennbar sowie leicht verständlich auf zugriffsverhindernde und zeitverzögernde Einrichtungen hinzuweisen.“
An Ein- und Ausgängen für Kundinnen und Kunden und dort, wo Beschäftigte Umgang mit Bargeld haben, müssen Hinweise auf vorhandene Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein.
Beispielsweise
- Bargeld zeitschlossgesichert, DGUV Information 215-616 „Aufkleber groß – Bargeld zeitschlossgesichert“ oder DGUV Information 215-620
„Aufkleber klein – Bargeld zeitschlossgesichert“ - Das Personal hat keinen Zugriff auf Bargeld
- Überfall zwecklos – Bargeldbestand wird
regelmäßig abgeschöpft.
© FORMAT Tresorbau GmbH & Co. KG 05.2023 | Disclaimer – Haftungsausschlus: Alle Informationen auf dieser Website sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird jedoch daraufhin hingewiesen, dass keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen wird.
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- Einbau eines Deposittresors in Ihren vorhandenen Tresor
- Inkl. Verankerung in den vorhandenen Tresor
- Verschiedene Depositsysteme zur Auswahl
- Auf Wunsch mit Elektronikschloss
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